Email schreiben

Informationen zu Theorie und Praxis
Theorieunterricht
Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen B und AM sind 12 Stunden
Grundunterricht und jeweils 2 Stunden Zusatzunterricht vorgeschrieben.
Für die Klasse BE ist kein weiterer Theorieunterricht erforderlich.
Praxisunterricht
Die Anzahl der Übungsstunden in allen Fahrerlaubnisklassen ist immer von den individuellen
Fähigkeiten des Fahrschülers anhängig.
In der Klasse B schreibt der Gesetzgeber nach der Grundausbildung mindestens
- 5 Sonderfahrten zu 45 Minuten auf der Landstraße
- 4 Sonderfahrten zu 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 Sonderfahrten zu 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
vor.
In der Klasse BE sind zusätzlich
- 3 Sonderfahrten zu 45 Minuten auf der Landstraße
- 1 Sonderfahrt zu 45 Minuten auf der Autobahn
- 1 Sonderfahrt zu 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
erforderlich.
Die praktische Ausbildung in der Klasse AM beinhaltet das Fahren in der Stadt und die Grundfahraufgaben
für Zweiräder.
Ein Mofa-Kurs beinhaltet mindestens 6 Theorieunterrichte und 90 Minuten praktische Fahrausbildung.